MAUTFALLEN UND STRAFEN: TIPPS FüR DEN URLAUB IN ITALIEN UND KROATIEN

Sechs von zehn Befragten fahren im Sommerurlaub ans Meer - laut ÖAMTC Reisemonitoring 2024. Die beliebtesten Urlaubsziele der Österreicher und Österreicherinnen sind Italien und Kroatien. Um nicht plötzlich von hohen Mautgebühren oder Strafen im Ausland überrascht zu werden, sind laut ÖAMTC einige Dinge zu beachten. 

  1. Italien: Höhere Strafen als in Österreich

Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Reisende sollten sich daher vor Beginn des Urlaubs über das Mautsystem der jeweiligen Region informieren. Außerdem gibt es in Italien an manchen Orten strenge Fahrverbote. 

  • Mautstrecke

In Italien gibt es drei Maut-Systeme. Nördlich von Mailand (auf der A36, A59 und A60) sollte man sich vorab online registrieren, damit die Mautgebühr online gezahlt werden kann - über die Kennzeichenerfassung im Free-flow-System. Ist man nicht registriert, muss die Zahlung bis spätestens 15 Tage danach nachgeholt werden. An den meisten Mautstationen wird die Maut aber im geschlossenen System erhoben: Klassisch mit Ticket, das bei der Einfahrt gezogen und beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird. Im offenen System ist ein Pauschalbetrag an einer Mautstation zu zahlen, das gilt vor allem rund um Mailand. 

  • Fahrverbote

 Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte die "ZTL" kennen (kurz für: Zona traffico limitato). In diesen Zonen gilt ein grundsätzliches Einfahrverbot, ohne Genehmigung zahlt man bis zu 100 Euro Strafe. Sollte das gebuchte Hotel innerhalb einer solchen ZTL-Zone liegen, muss rechtzeitig eine Berechtigung beantragt werden.

  • Spezielle Regeln an der Amalfiküste 

 An der Küstenstraße Amafitana zwischen Vietri sul Mare und Positano gelten an den Wochenenden zwischen 15. bis 31. Juli und 1. bis 30. Oktober, sowie den gesamten August und September Fahrverbote nach Nummerntafeln. Mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen, ist es verboten an geraden Tagen, mit einer ungeraden Endziffer an ungeraden Tagen die Straße zu befahren (gilt von 10:00 bis 18:00). Wohnmobile und Gespanne dürfen die Küstenstraße weiterhin ganzjährig zwischen 06:30 bis 24:00 nicht befahren. Maut- und Spritkosten können auch über den ÖAMTC Routenplaner berechnet werden. 

  • Strafen im Ausland

Verkehrsregeln und Strafen können in Italien von den österreichischen abweichen. Eine Tempoüberschreitung von 20 km/h kostet in Italien laut ÖAMTC mindestens 175 Euro - in der Nacht zahlt man sogar um ein Drittel mehr. Wer alkoholisiert Auto fährt und 1,5 Promille hat, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Die Strafen werden ins Heimatland geschickt und müssen nachgezahlt werden.

  •  Vorsicht bei Souvenirs 

Sand und Muscheln zu sammeln, macht zwar Spaß und bietet sich als Mitbringsel an, ist in Italien aber verboten.

  1. Kroatien: Falschparken kann teuer werden

Ob Istrien, Dalmatien oder Kvarner Bucht - Kroatien ist für österreichische Urlauber und Urlauberinnen sehr gut mit dem Auto erreichbar. Auch in Kroatien sollte man sich vorab informieren, welche Souvenirs ausgeführt werden dürfen und wo mit teils hohen Strafen zu rechnen ist, etwa beim Parken ohne gültiges Ticket. 

  • Darauf muss man bei Transit durch Slowenien achten

Wer über Slowenien nach Kroatien fährt, sollte nicht auf die digitale slowenische Autobahn-Vignette vergessen. Wichtig ist außerdem: Den Kaufbeleg mitnehmen, damit nachvollzogen werden kann, dass die Vignette gültig ist und ordnungsgemäß erworben wurde. Es gibt in Slowenien keine Tagesvignette, das heißt auch für die Durchfahrt ist eine Wochen- oder Monatsvignette notwendig. 

  •  Mautgebühren in Kroatien

Autobahnen sind für alle Fahrzeuge in Kroatien mautpflichtig. Bei der Auffahrt zieht man ein Ticket, das beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird. 

  • Parken ohne Ticket

Sowohl Falschparken als auch Parken ohne gültiges Ticket kann in Kroatien sehr teuer werden. Der ÖAMTC rät: Unbedingt vor Ort genau informieren und die Tickets und Belege zur Sicherheit auch nach dem Urlaub aufbewahren.

  • Trüffel und Muscheln als Souvenirs

 Geschützte Muschelarten und Meeresschnecken dürfen nicht als Souvenirs mitgenommen werden. Unverarbeiteter Trüffel darf nur mit Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden. 

2024-07-04T09:28:35Z dg43tfdfdgfd